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Rheinbrücke bei Karlsruhe im Entwurf des BVWP 2003 hier: Brief von Knielingen vom 27.05.03

Sehr geehrter Herr Dr. Stolpe,

Der Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vom 20.03.03 liegt jetzt vor und gibt Anlass, uns nach Übersendung der Resolution von Knielingen vom 27.02.02 nochmals an Sie zu wenden. Der vorliegende Entwurf des BVWP wird von uns so nicht akzeptiert. Das konkrete Projekt Rheinbrücke (RP 5522) ist für die Unterzeichner von zentraler Bedeutung für das Verkehrsgeschehen in der Region. Unmittelbar betroffen und beeinflusst werden weitere Projekte wie der Ausbau der B10 (RP-Nr. 5025 u. 7505), die Nordtangente Karlsruhe (BW-Nr. 8065), die Bienwaldautobahn (RP-Nr. 5018) und der sechsspurige Ausbau mehrerer bestehender Autobahnen.

Die Unterzeichner fordern schon seit Jahren eine integrierte Verkehrsplanung für die Region sowie eine gleichwertige Betrachtung aller Verkehrsträger. Diesen Forderungen wird der vorliegende Entwurf des BVWP in keiner Weise gerecht.

Die vorhandene Rheinbrücke bei Karlsruhe muss in spätestens 10 Jahren saniert werden. Die Notwendigkeit wird auch von uns gesehen. Die Verkehrsministerien von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verfolgen neben dem Ziel der Brückensanierung aber auch das der Eröffnung einer weiteren Verkehrsachse über den Rhein zwischen der rechtsrheinischen A 5 und der A 65 auf pfälzischer Seite. Hierbei geht es um einen neuen Abschnitt einer Transversalen zwischen Ost- und Westeuropa. Die Sanierung der bestehenden Rheinbrücke und die Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur sind dabei jedoch zwei grundsätzlich verschiedene Ansätze.

Im früheren Entwurf des BVWP wurden drei Brückenstandorte diskutiert. Eine Variante verlief etwa 1,5 km im Norden, eine weitere unmittelbar nördlich neben der Brücke. Beide Varianten enthielten eine Anbindung an die diskutierte Nordtangente von Karlsruhe. Die dritte, kostengünstigste und wirtschaftlichste Variante war eine Ersatzbrücke zwischen der vorhandenen Brücke und der Eisenbahnbrücke. Diese Variante würde nach dem früheren Entwurf des BVWP sowie der ?Machbarkeitsstudie zur Rheinquerung von 1999? mit 27,1 Mio Euro Baukosten nur ein Drittel der Kosten der 1,5 km weiter nördlichen Variante betragen und wäre bezüglich des Nutzen-Kosten-Verhältnisses um das doppelte günstiger. Grundsätzlich wäre nochmals zu klären, warum zur Sanierung der vorhandenen Rheinbrücke überhaupt eine zweite Brücke gebaut werden muß. Allgemein üblich werden Brücken doch unter Verkehr und mit wechselnder Verkehrsführung saniert. Warum sollte das hier anders sein?

Mit der jetzt im BVWP vorgeschlagenen Brücke sowie einer Nordtangente durch Karlsruhe würden im Raum Wörth sowie in der gesamten Region durch die zu erwartende Verkehrsverlagerung aus dem rechtsrheinischen Bereich und die Induktion neuer Verkehrsströme die schon heute problematische Lärm- und Schadstoffsituation weiter verschärft werden. Auch sind noch weitere erhebliche Beeinträchtigungen für Mensch und Natur zu erwarten. Der Stadtteil Karlsruhe-Knielingen käme regelrecht in eine "Lärmzange". Hier wurden bisher schon die seit Jahren zugesagten Lärmschutzmaßnahmen entlang der B-10 nicht realisiert. Alle nördlichen Wohngebiete von Karlsruhe würden durchschnitten und wären durch eine zusätzliche Lärm- und Abgasbelastung massiv betroffen. Nicht nur im Bereich Jockgrim - Kandel würde sich das Verkehrsaufkommen stark erhöhen. Insgesamt würde der Druck zur Realisierung weiterer Straßenbaumaßnahmen, so z.B. zum Bau der Bienwaldautobahn und zum vierspurigen Ausbau der B-10 zwischen Pirmasens und Landau erheblich zunehmen.

Die Unterzeichner fordern deshalb, einerseits mit einer integrierten Verkehrsplanung und über das Potential der Schiene, die vorraussichtlichen Verkehrszuwächse zu bewältigen. Andererseits soll gleichzeitig die Sanierung der vorhandenen Rheinbrücke bei Karlsruhe allenfalls mit Hilfe einer Behelfsbrücke ermöglicht werden. Die Induktion neuer Verkehrsströme soll dabei vermieden und der vorhandene Verkehrsfluss im Sanierungsfall gesichert werden. Angesichts der dramatischen finanziellen Haushaltssituation von Bund und Ländern sowie der heute schon großen Verkehrsbelastung der Region sind alle anderen Varianten nicht gerechtfertigt.


Vor dem dargestellten Hintergrund stellen die Unterzeichner folgende Fragen:

1. Wieso soll im Bundesverkehrswegeplan 2003 beim Projekt Rheinbrücke die umweltschädlichste und teuerste Variante (gemäß Machbarkeitsstudie zur Rheinquerung von 1999) festgeschrieben werden, obwohl die Umweltrisikoeinschätzung (URE) des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) fordert, das Projekt nicht weiter zu verfolgen und aufgrund seiner Risiken nicht in den BVWP aufzunehmen?? Bei den in Anspruch zu nehmenden Flächen wären tatsächlich alle nationalen und europäischen Schutzgebietskategorien (?Natura 2000?) betroffen! Werden realisierbare kostengünstigere und umweltfreundlichere Varianten noch vor Durchführung der Raumordnungsverfahren verworfen?

2. Wie erklärt sich, dass entgegen der ursprünglichen Planung (NR.5508 und 5507) jetzt das Brückenprojekt sowohl hinsichtlich der Zahl der Fahrspuren von zwei auf vier Spuren als auch hinsichtlich seiner Anbindung an die B-9 im Bereich von Jockgrim erweitert wurde?

3. Der Projektvorschlag liegt komplett im hochwassergefährdeten Bereich. Unmittelbar angrenzend sind derzeit eine Vielzahl raumwirksamer Planungen in Diskussion: Fachmarktzentrum, Güterverkehrszentrum sowie lokale Planungen der Städte Wörth und Karlsruhe. Zum Teil werden diese Planungen als Begründung für den im Entwurf des BVWP vorgeschlagenen Brückenstandort herangezogen. Sie wären jedoch vor dem Hintergrund des Hochwasserschutzes selbst in Frage zu stellen. Warum wurde von den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bzw. den Zuständigen vor Ort bis heute keine Gesamtschau der Planungen und eine Gesamtfolgenabschätzung für den betroffenen Raum vorgelegt?

4. Die der Planung zugrunde liegenden Verkehrsprognosen sind sowohl hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrsaufkommens der letzten Jahre als auch der aktuellen wirtschaftlichen Situation von Bund und Ländern sowie hinsichtlich der prognostizierten demoskopischen Entwicklung (Rückgang des Bevölkerungszuwachses und des Verkehrsaufkommens) mehr als fraglich. Das Potential der alternativen Verkehrsträger wurde vernachlässigt. So blieb z.B. die vom Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz Kurt Beck angekündigte Ausdehnung des Karlsruher Verkehrsverbundes auf die gesamte Südpfalz vollkommen unberücksichtigt. Warum fordert das Bundesverkehrsministerium von den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor der Festschreibung derart gravierender Planungen wie der vorgeschlagenen zweiten Rheinbrücke nicht zuerst eine umfassende Prüfung der vorhandenen Alternativen?

Sehr geehrter Herr Dr. Stolpe/ (des Verkehrsausschusses, Bundesumweltminister Trittin, Bundestagsabgeordnete der Region), die Unterzeichner dieses Schreibens repräsentieren über die beteiligten Vereine, Verbände, Initiativen und Interessensgemeinschaften mehrere zehntausend Bürger der Region. Wir sind bereit, alle rechtstaatlichen Mittel des Widerstandes gegen die Verwirklichung des vorliegendden Projektentwurfes zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth-Karlsruhe auszuschöpfen.

Wir bitten Sie eindringlich, den vorliegenden Entwurf des BVWP zu ändern. Räumen Sie zum Wohl der vor Ort lebenden Menschen und der Natur der weniger umweltschädlichen und kostengünstigeren Variante den Vorrang ein.

Mit umweltfreundlichen Grüßen
i.A. für die Unterzeichner


Heike Krippner
BUND Regionalbüro Pfalz, Geschäftsführerin


Anlage
Liste der Unterzeichner:



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